Technoplan Zelte und Planen GmbH/ Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Technoplan Zelte und Planen GmbH, Geschäftsführer: Norbert Kühn, An der Plantage 11, 16833 Fehrbellin, gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Technoplan Zelte und Planen GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Technoplan Zelte und Planen GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Technoplan Zelte und Planen GmbH und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und den Kunden ist Neuruppin, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
2. Vertragsschluss, Rücktritt, Angebot
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Technoplan Zelte und Planen GmbH Produkte auswählen und diese, über den Button „in den Warenkorb legen“, in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Anbieter schickt dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde, über die Funktion „Drucken“, ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
Die Angebote von Technoplan Zelte und Planen GmbH sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
3. Lieferung und Zahlung
(1) Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsabschluss durch Überweisung an Technoplan Zelte und Planen GmbH zu zahlen.
(2) Der Versand der bestellten Waren durch Technoplan Zelte und Planen GmbH erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Technoplan Zelte und Planen GmbH behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.
4 . Lieferzeiten
(1) Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausnahmsweise, von Technoplan Zelte und Planen GmbH, verbindlich zugesagt wurden.
(2) Ware, die am Lager ist, versendet Technoplan Zelte und Planen GmbH innerhalb von 5 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Technoplan Zelte und Planen GmbH um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige, von Technoplan Zelte und Planen GmbH, nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Technoplan Zelte und Planen GmbH behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware, durch einen Lieferanten, zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Technoplan Zelte und Planen GmbH das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Technoplan Zelte und Planen GmbH hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Technoplan Zelte und Planen GmbH den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.
5. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Technoplan Zelte und Planen GmbH
An der Plantage 11
16833 Fehrbellin
Fax: 033932-72273
E-Mail: technoplan-fehrbellin@t-online.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen erfüllen. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Ein Widerrufsrecht scheidet aus, bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
6. Gefahrübertragung
Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so geht die Gefahr gem. § 446 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Kunden über. In allen anderen Fällen, geht die Gefahr gem. § 447 BGB mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Technoplan Zelte und Planen GmbH; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein gewerbliches Unternehmen in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Technoplan Zelte und Planen GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Technoplan Zelte und Planen GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Sachmängelgewährleistung
(1) Technoplan Zelte und Planen GmbH gewährleistet, dass die verkaufte Ware, zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges, frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Technoplan Zelte und Planen GmbH in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben, stellen keine Beschaffenheitsgarantie i. S. d. § 443 BGB dar.
(2) Der Kunde kann Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Technoplan Zelte und Planen GmbH rügt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(3) Liegen Mängel vor und wurden diese geltend gemacht, so ist Technoplan Zelte und Planen GmbH zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Datenspeicherung und Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass, die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten, von Technoplan Zelte und Planen GmbH, auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten Daten werden von Technoplan Zelte und Planen GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, zu widerrufen. Technoplan Zelte und Planen GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, soweit diese nicht zur Abwicklung des Auftrages weiterhin benötigt werden. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorganges.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.